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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Daniel Montero Gonzalez (Elektroanlagentechnik) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Es wird zwischen Privatkunden (B2C) und Unternehmenskunden (B2B) unterschieden. Für Privatkunden gelten die nachfolgenden AGB unter Berücksichtigung der spezifischen Regelungen für Verbraucherschutz. Für Unternehmenskunden gelten zusätzliche Regelungen gemäß den Bestimmungen des Handelsrechts.
1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. In diesem Fall haben die Individualabsprachen Vorrang.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.2. Für Privatkunden (B2C) gilt, dass der Vertrag gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch im Fernabsatzvertrag zustande kommen kann. In diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
3. Leistungen und Ausführung
3.1. Der Auftragnehmer erbringt Elektroinstallationsarbeiten gemäß den geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
3.3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. Materialengpässe, Krankheit, behördliche Anordnungen) verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
3.4. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Arbeiten gemäß den vereinbarten Fristen und Spezifikationen zu überprüfen und rechtzeitig abzunehmen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuell vereinbarten Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und sind unbar per Überweisung zu leisten.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4.4. Abschlagszahlungen können bei umfangreichen Projekten vereinbart werden.
4.5. Für Unternehmenskunden (B2B) kann eine Zahlung innerhalb eines individuell vereinbarten Zahlungsziels erfolgen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Auftraggeber stellt ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie die erforderliche Strom- und Wasserversorgung bereit.
5.3. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt, dass der Auftraggeber alle relevanten technischen Daten und Anforderungen vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung stellen muss. Für Verzögerungen, die auf einer nicht-rechtzeitigen Zurverfügungstellung beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als nicht rechtzeitig gilt: Nach dem vereinbarten Zeitpunkt.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich anzuzeigen.
6.2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Leistung als abgenommen.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
6.4. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
6.5. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Auftraggeber eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes gilt.
7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.3. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.
7.4. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt, dass der Auftragnehmer nur für Schäden haftet, die bei der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten und unter den vereinbarten Bedingungen entstehen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Materialien und Geräte bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Kündigung und Rücktritt
9.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Beginn der Arbeiten kündigen, hat jedoch die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer Schadensersatz wegen nachgewiesenen entgangenen Gewinns geltend machen, wobei 2% der Auftragssumme auch ohne den Nachweis als pauschaler Mindestschaden vom Auftragnehmer geltend gemacht werden können.
9.2. Bei Verzug des Auftraggebers (z. B. Nichtbereitstellung von Unterlagen oder Zahlungsverzug) kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
9.3. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt, dass der Auftragnehmer auch dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Auftraggeber in finanziellen Schwierigkeiten ist oder eine Insolvenz droht.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4. Für Unternehmenskunden (B2B) gilt über 10.3 hinaus, dass an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten soll, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10.5. Für Privatkunden (B2C) gelten zusätzlich die Bestimmungen des Verbraucherrechts, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Montero Gonzalez (Elektroanlagentechnik) Ernst-Stock-Ring 18, 93080 Pentling) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass mit den Leistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
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In Kenntnis der obigen Widerrufsbelehrung verlange ich ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit seiner Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere.
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